Seit Januar 2023 gibt es das Bundesprogramm Asylverfahrensberatung (AVB) (§ 12a AsylG), das eine behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Beratung inklusive Rechtsberatung fördert. Es hat zum Ziel, Schutzsuchende zu einem fairen und effizienten Asylverfahren zu verhelfen sowie besondere Schutzbedarfe zu identifizieren.
Für Antragstellende kann das Asylverfahren in Deutschland von existentieller Bedeutung sein, insbesondere, wenn im Herkunftsland schwerer Schaden oder Verfolgung droht. Qualifizierte Asylverfahrensberatung ist hier von elementarer Bedeutung: Es geht darum, dass die Schutzsuchenden das Asylverfahren verstehen und notwendige Entscheidungen gut informiert treffen können und sie dabei durch Information und Rechtsberatung unterstützt werden. Sie werden in die Lage versetzt, ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren wahrzunehmen und die relevanten Fluchtgründe geordnet und chronologisch bei der Anhörung vorzutragen.
Dies trägt zur Verkürzung des Asylverfahrens bei und verbessert die Qualität der Entscheidungen. Ziel der Asylverfahrensberatung ist, Schutzsuchende über Sinn und Zweck sowie Ablauf und Inhalte des Asylverfahrens zu informieren und in dessen Verlauf zu beraten und zu unterstützen. Dadurch stärkt die AVB Rechtsstaatlichkeit, Fairness, Qualität und Effizienz des Asylverfahrens zusammen mit der effektiven Umsetzung von Verfahrens- und Schutzgarantien.