Die Grundschulen arbeiten zur Zeit nach unterschiedlichen Ganztagsmodellen. Alle Ganztagskonzepte legen dabei den Schwerpunkt sowohl auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch darauf, den Kindern ein umfassendes und verlässliches Betreuungsangebot bereit zu stellen. Die Konzepte sehen dabei die Kooperation von Schule und außerschulischen Trägern bzw. Partnern vor. Die Teilnahme an einem Ganztagsangebot ist freiwillig.
Die Höhe der Elternbeiträge sind mit den jeweiligen Kommunen vereinbart. Geschwisterermäßigungen und Zahlungsweisen (12 gleiche monatliche Beträge) orientieren sich an den Gebührensatzungen der Kommunen. Zusätzlich zu den Betreuungsentgelten fallen Kosten für das Mittagessen an.
Schülerbetreuung an der Nibelungenschule
Pakt für den Nachmittag
Modul 1
bis 15 Uhr
105,00 €
Modul 2
bis 17 Uhr
130,00 €
Essengeld monatl.
Pauschal 62,00 € /
Schülerbetreuung an der Schillerschule
Pakt für den Nachmittag
Modul 1
bis 15 Uhr
105,00 €
Modul 2
bis 17 Uhr
130,00 €
Essengeld monatl.
Pauschal 62,00 € /
Hort am T.I.B.
13:00 – 17:00 Uhr
105,00 €
Modul 2
bis 17 Uhr
130,00 €
Essengeld monatl.
Pauschal 62,00 € /
Einzelabrechnung:
3,60 €
Schülerbetreuung an der Goetheschule
Pakt für den Nachmittag
Modul 1
bis 15 Uhr
100,00 €
Modul 2
bis 17 Uhr
125,00 €
Essengeld monatl.
Pauschal 62,00 € /
Schülerbetreuung an der Schillerschule
Pakt für den Nachmittag
Modul 1
bis 15 Uhr
100,00 €
Modul 2
bis 17 Uhr
125,00 €
Essengeld monatl.
Pauschal 62,00 € /
Schülerbetreuung an der Pestalozzischule
Pakt für den Nachmittag
Modul 1
bis 15 Uhr
100,00 €
Modul 2
bis 17 Uhr
125,00 €
Essengeld monatl.
Pauschal 62,00 € /
Schülerbetreuung an der Nibelungenschule
Familienfreundlicher Kreis Bergstraße
Ganztagsplatz – 16:30 Uhr
125,00 €
Essengeld monatl.
Pauschal 62,00 € /
Einzelabrechnung:
3,70 €
Ganztagsangebote des Hessischen Kultusministeriums
Familienfreundlicher Kreis Bergstraße
Integriertes Konzept der Bildungs- und Betreuungsarbeit mit Kindern: Pakt für den Nachmittag
Die Beiträge für die Schülerbetreuungen und den Hort sind aus organisatorischen Gründen für 12 gleichbleibende Monatsbeträge berechnet. Die Schülerbetreuungen sind grundsätzlich an die Rahmenbedingungen des Schuljahres gekoppelt. Die Laufzeit des Schuljahres beginnt am 01.08. d. J. und endet im Folgejahr am 31.07.