Seit Januar 2023 gibt es das Bundesprogramm Asylverfahrensberatung (AVB) (§ 12a AsylG), das eine behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Beratung inklusive Rechtsberatung fördert. Es hat zum Ziel, Schutzsuchende zu einem fairen und effizienten Asylverfahren zu verhelfen sowie besondere Schutzbedarfe zu identifizieren.

Zielgruppe
Aufgaben


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