BERATUNG

Asylverfahrensberatung (AVB)

Seit Januar 2023 gibt es das Bundesprogramm Asylverfahrensberatung (AVB) (§ 12a AsylG), das eine behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Beratung inklusive Rechtsberatung fördert. Es hat zum Ziel, Schutzsuchende zu einem fairen und effizienten Asylverfahren zu verhelfen sowie besondere Schutzbedarfe zu identifizieren.

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Qualifizierte Beratung

Für Antragstellende kann das Asylverfahren in Deutschland von existentieller Bedeutung sein, insbesondere, wenn im Herkunftsland schwerer Schaden oder Verfolgung droht. Qualifizierte Asylverfahrensberatung ist hier von elementarer Bedeutung: Es geht darum, dass die Schutzsuchenden das Asylverfahren verstehen und notwendige Entscheidungen gut informiert treffen können und sie dabei durch Information und Rechtsberatung unterstützt werden.
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Richtige Informationen

Sie werden in die Lage versetzt, ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren wahrzunehmen und die relevanten Fluchtgründe geordnet und chronologisch bei der Anhörung vorzutragen. Dies trägt zur Verkürzung des Asylverfahrens bei und verbessert die Qualität der Entscheidungen. 
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Rechtsstaatlichkeit und Unterstützung

Ziel der Asylverfahrensberatung ist, Schutzsuchende über Sinn und Zweck sowie Ablauf und Inhalte des Asylverfahrens zu informieren und in dessen Verlauf zu beraten und zu unterstützen. Dadurch stärkt die AVB Rechtsstaatlichkeit, Fairness, Qualität und Effizienz des Asylverfahrens zusammen mit der effektiven Umsetzung von Verfahrens- und Schutzgarantien.

Gefördert durch

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ZIELGRUPPE

Zielgruppe

  • Personen, die einen Asylantrag stellen wollen
  • Personen, die sich bereits im Asylverfahren befinden
  • Personen, die im Klageverfahren oder Dublin-Verfahren sind
  • Personen, die Zweit- oder Folgeanträge stellen oder Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren anstreben
AUFGABEN

Aufgaben

  • Asylverfahren und aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten erläutern
  • konkrete, rechtliche Prüfung des Einzelfalls
  • Anhörungsvorbereitung und -begleitung
  • Aufklärung über Rechte und Pflichten im Verfahren (im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, RDG)
  • Feststellung besonderer Schutzbedarfe (z.B. bei queeren Asylsuchenden)
  • ggf. Vermittlung an andere Beratungsstellen

Sprechstunden in Viernheim

Sprechstunde in Bürstadt

Sprechstunde in Lampertheim

STIFTUNGSHAUS
       Rathaustraße 32,
Sparkassenpassage, Büro 2
68519 Viernheim
       mittwochs: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
INTERKULTURELLES BÜRO
        Nibelungenstraße 44
68642 Bürstadt
       donnerstags: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
HAUS AM RÖMER, FRONT OFFICE
       auf Anfrage

Ihr Ansprechpartner

Frau Alaa Kamali

       0176 17892038 
       avb@lernmobil-viernheim.de

Informationen zum Asylverfahren. Ihre Rechte und Pflichten.

„Ohne uns geht es nicht“